31. Oktober 2024

Verzweifelte Kinder

Alfred Adler sagte: „Bevor ein Kind Schwierigkeiten macht, hat es welche!“ und dieses Zitat lässt sich auf meine Mobbing-, Gewalt- und Störungs-Prävention 1:1 umsetzen.

Ein Beispiel: Eine Mama bittet mich um Rat, weil ihre Tochter, die in die 3. Klasse Volksschule geht, zuhause und in der Klasse „stresst“; wie sie es nennt. Im Gespräch wird schnell klar, dass die Tochter mit ihren acht Jahren ohne Einschränkungen bisher den Freiraum bekommen hat, sich selbst ohne „Einflüsse“ der Eltern entwickeln zu dürfen. 

Die Tochter hat sich zuhause und in der Klasse ein Territorium „aufgebaut“, das sie nicht mehr bereit ist freiwillig herzugeben und sie zeigt im Zwangskontext Klasse erstmals außerhalb der Familie – ich vermute, auch schon im Kindergarten – ein „schwieriges“ Sozialverhalten.

Die beinahe täglichen Erfahrungen mit „verzweifelten“ Kindern haben alle das gleiche Ergebnis: Diese Kinder haben durch unterschiedliche Einflüsse nicht gelernt, prosozial und sozialverträglich zu reagieren, es mangelt ihnen an Empathiefähigkeit, Frustrations- und Ambiguitätstoleranz und daher zusammengefasst an Selbstkontrolle.

Die Aggression, die Gewalt, das Mobbing und auch die Störungen dieser Kinder, entspringen daher in vielen Fällen fehlenden psychischen Grundbedürfnissen, die in der Kindheit wiederholt nicht befriedigt wurden. 

Nicht befriedigt wurden, weil Kinder wenig Kindorientierung und ein geringes Aktivitätsniveau der Eltern erleben, kaum Regeln und Grenzen erfahren und daher auch kaum über partizipative und empathische Lösungsansätze für ein adäquates Sozialverhalten verfügen. Daher sind diese Kinder nicht nur Gewalttäter:innen, Mobber:innen, Störer:innen, sondern auch „Opfer“ dieser Erziehungs- und Entwicklungshaltungen.

Diese nicht erfüllten Bedürfnisse sind ständig aktiv und steuern das Verhalten der „verzweifelten“ Kinder – im konkreten Fall des achtjährigen Mädchens – weil die Entwicklung der Tochter von den Eltern verlangt hätte, dass sie aktiv fördernd und auch fordernd ihrer Tochter zur Seite stehen.

LG

Günther