9. Mai 2025

Kindersicherheitsgesetz gefordert

Die Politik hat seit Jahrzehnten kaum bei der Reduzierung von Risikofaktoren, noch bei der Erhöhung der Schutzfaktoren und somit bei den Ursachen von Gewalt angesetzt, sondern es sich leicht gemacht und einfach die Täter:innen und das Strafrecht in den Fokus gerückt.

Kinder, die direkt von sexualisierter, erzieherischer und patriarchaler Gewalt und ganz besonders von Mobbing in Zwangskontexten einer Kindergartengruppe oder Schulklasse betroffen sind, werden trotz des Machtungleichgewichts und ihrer Hilflosigkeit nicht ausreichend geschützt. 

Ich werde daher in meinem kommenden Offenen Brief an den Bildungsminister und die Bildungslandesrät:innen ein „Kindersicherheitsgesetz“ am Beispiel des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) fordern und habe den Text aus den §§ 22 und 31 SPG bereits auf die Bildungsbehörden abgeändert:

Den Bildungsbehörden obliegt der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen, die durch gruppendynamische Prozesse im Zwangskontext Kindergartengruppe oder Schulklasse hilflos sind und sich deshalb nicht selbst ausreichend vor Gewalt und Mobbing zu schützen vermögen.

Die Bildungsbehörden haben Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit und Sittlichkeit vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind. Zu diesem Zweck haben die Bildungsbehörden zwingend die erforderlichen präventiven Maßnahmen unter Beiziehung unabhängiger externer Expert:innen zum Zweck des Schutzes vor und der Vorbeugung von Gewalt von Kindern und Jugendlichen zu veranlassen.

Der Bundesminister für Bildung hat zur Sicherstellung wirkungsvollen einheitlichen Vorgehens und zur Minderung der Gefahr von Gewalt und Mobbing von Kindern und Jugendlichen, Richtlinien für das aktive Tätigwerden von Schulleiter:innen und Pädagog:innen zu erlassen und bei Unterlassung, die disziplinär-, straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen anzuführen.

Zum Schluss möchte ich klar betonen, dass ich bei meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu rund 90 Prozent auf empathisch, präventiv, behutsam und aktiv handelnde Schulleiter:innen und Pädagog:innen treffe, doch leider gibt es auch „gefährliche“ Schulen, wo Verantwortliche den Schutz der ihnen anvertrauten Schüler:innen nicht ausreichend würdigen.

LG Günther