Erklärung zur Web-Barrierefreiheit

Die aktivpraeventiv – Plattform für Kriminalprävention Wissenstransfer und Vernetzung GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aktivpraeventiv.at 

Sie gilt nicht automatisch für andere Inhalte oder Websites auf ihren Unterdomänen. Diese Websites und ihre Inhalte verfügen über eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2025 überprüft.

Vorlage für das Statement: Mustererklärung zur Barrierefreiheit: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/barrierefreiheitserklaerung/mustererklaerung-deutsch 

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Beraterfirma.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. 

Kleinstvereine und Kleinunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG).

Kleinstvereine und -unternehmen sind Vereine/Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielen oder deren

Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an per Mail an office@aktivpraeventiv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.aktivpraeventiv.at “. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
aktivpraeventiv
Plattform für Kriminalprävention Wissenstransfer und Vernetzung Gm

Buchenweg 4
8071 Hausmannstätten

Tel.: +43-676-4 25 4 25 4
E-Mail: office@aktivpraeventiv.at 

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren